Da unsere reguläre Vollversammlung am 29. Juni 2020 leider nicht beschlussfähig war, wird am 06. Juli 2020 eine außerordentliche Vollversammlung stattfinden.
Durch die nicht mögliche Durchführung unserer für den April geplanten Vollversammlung konnten einige notwendige und unaufschiebbare Beschlüsse nicht gefasst werden. Allen voran geht es hier darum, dass wir, um unseren Haushaltsplan 2020 aktivieren zu können, eine Beschlussfassung durch unser oberstes Gremium benötigen. Unsere Satzung und die haushaltsrechtlichen Vorgaben lassen keine andere Möglichkeit zu, als dass dieser unaufschiebbare Beschluss des Haushaltsplans 2020 möglichst bald in der Vollversammlung gefasst wird. Leider lässt die BJR-Satzung keine Durchführung einer Online-Vollversammlung zu. Es ist daher wichtig, die Frühjahrsvollversammlung nun als außerordentliche Vollversammlung stattfinden zu lassen. Aufgrund des § 23, Satz 3, der BJR-Satzung weisen wir euch darauf hin, dass diese außerordentliche Sitzung der BezJR-Vollversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl ihrer anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.
Alles weitere bitten wir den Unterlagen zu entnehmen, die im Download bereit gestellt sind und per Mail an die Mitglieder und Gäste der VV versandt wurden. Bitte vor allem auch das Einladungsschreiben ausführlich durchlesen, da hier die Sonderkonditionen dieser VV zuzeiten von Corona aufgeführt sind, die unter allen Umständen zu beachten sind:
- Einladungsschreiben zur VV mit Vorgaben zu den Rahmenbedingungen/zum Infektionsschutz
- Vorläufige Tagesordnung der VV
- Protokoll der VV vom 09.11.2019
- Delegiertenverzeichnis
- Bericht zu Feststellungsbeschlüssen
- Jahresbericht 2019
- Jahresrechnung 2019
- Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2019
- Haushaltsplanentwurf 2020
- Antrag „Sonderförderprogramm Corona-Pandemie #weitermachen“
- Protokoll der BezJR-VV am 29.06.2020 (nicht beschlussfähig)
- Anmeldeformular