Antrag auf Fahrtkostenerstattung
(durch Bezirksjugendring z.B. für Vorstandsmitglieder)

Fahrtkostenerstattung


Antrag auf Fahrtkostenerstattung
(durch SOR-SMC-Regionalkoordination c/o Bezirksjugendring z.B. für Vorstandsmitglieder)

RK-SOR-Fahrtkostenerstattung


Freistellung von Arbeitnehmer:innen zum Zwecke der Jugendarbeit

Seit 1. April 2017 ist das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz gültig.

Informationen zu Freistellung und Verdienstausfall gibt es beim
Bayerischen Jugendring unter
https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html

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