Antrag auf Fahrtkostenerstattung
(durch Bezirksjugendring z.B. für Vorstandsmitglieder)
Antrag auf Fahrtkostenerstattung
(durch SOR-SMC-Regionalkoordination c/o Bezirksjugendring z.B. für Vorstandsmitglieder)
Freistellung von Arbeitnehmer:innen zum Zwecke der Jugendarbeit
Seit 1. April 2017 ist das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz gültig.
Informationen zu Freistellung und Verdienstausfall gibt es beim
Bayerischen Jugendring unter
https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html