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Freistellungsgesetz Jugendarbeit

Der Freistaat Bayern möchte das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit unterstützen. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitsfreistellungsgesetz beschlossen. Es trat zum 01. April 2017 in Kraft.

Informationen zur Freistellung, ihrer Beantragung und zum Thema Verdienstausfall gibt es beim Bayerischen Jugendring.